Wir bitten um Rücksichtnahme!
In den letzten Wochen wurde vermehrt beobachtet, dass Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt werden. Laut $ 12 Abs. 4 STVO ist das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt.
Erlaubt ist es nur dort, wo es durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich gestattet wird. Eine Nutzung der Gehwege zum Parken ist ausdrücklich nur mit dem Hinweisschild 315 erlaubt.Damit sich alle sicher und bequem fortbewegen können – besonders Eltern mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen mit Rollatoren - sollte dies jederzeit beachtet werden. Diese Menschen sind darauf angewiesen, die Gehwege sicher nutzen zu können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Rücksichtnahme.
Raimund Marmann
Ortsbürgermeister