Information zur schulorganisatorischen Entscheidung zur Grundschule Greimerath | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die ADD hat die Aufhebung der Grundschule Greimerath rechtlich geprüft und bestätigt. Ab dem Schuljahr 2027/2028 besuchen die Kinder die Grundschule in Zerf. Das kommende Schuljahr findet noch regulär in Greimerath statt. Nun gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die nächsten Schritte gemeinsam und sachlich zu gestalten – mit dem klaren Fokus auf das Wohl unserer Kinder.

Information zur schulorganisatorischen Entscheidung zur Grundschule Greimerath

Liebe Kinder,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Greimerath,

die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat als zuständige Schulaufsichtsbehörde die schulorganisatorische Entscheidung zur Aufhebung der Grundschule Greimerath und zur Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zur Grundschule Zerf umfassend geprüft und nun abschließend bewertet.

Im Rahmen dieser Prüfung wurden alle vorgebrachten Stellungnahmen, Einwendungen und Argumente – unter anderem des Schulelternbeirats, des Schulträgerausschusses, des Regionalelternbeirates sowie weiterer Beteiligter – vollständig berücksichtigt und rechtlich gewürdigt.

Die ADD kommt dabei zu folgenden wesentlichen Feststellungen:

· Die Beschlusslage des Gemeinderates zur Aufgabe der Schulträgerschaft ist rechtlich wirksam

· Die Mindestgröße einer einzügigen Grundschule wird in Greimerath seit Jahren nicht mehr erreicht; auch die vorliegenden Schülerprognosen zeigen, dass diese Voraussetzung zukünftig nicht mehr erfüllt werden kann.

· Für die Kinder entstehen durch den Wechsel nach Zerf keine unzumutbaren Nachteile. Der Schulweg wird durch den Landkreis sichergestellt, Betreuung und räumliche Ausstattung sind dort vorhanden.

· Der bauliche Zustand des Schulgebäudes in Greimerath weist einen bekannten Sanierungsbedarf auf.

· Ein genereller Anspruch auf den dauerhaften Erhalt eines Schulstandortes besteht rechtlich nicht. Maßgeblich ist das schulische Bedürfnis unter Berücksichtigung der Schülerzahlen und der organisatorischen Rahmenbedingungen.

Auf dieser Grundlage bestätigt die ADD, dass die getroffene Entscheidung aus schulorganisatorischer Sicht rechtlich nicht zu beanstanden ist. Diese Bewertung erfolgt unabhängig von örtlichen Diskussionen oder persönlichen Einschätzungen und stellt die fachliche Beurteilung der zuständigen Schulbehörde dar.

Die schulorganisatorische Verfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion tritt mit Ablauf des Schuljahres 2026/2027 in Kraft. Das bedeutet, dass die Grundschule Greimerath das kommende Schuljahr noch vollständig durchführt. Mit der Beendigung des eigenständigen Schulbezirkes der Ortsgemeinde Greimerath endet ab diesem Zeitpunkt der Grundschulbetrieb in Greimerath. Ab dem 06.08.2027 besuchen dann alle Grundschulkinder aus Greimerath die Grundschule in Zerf. Betroffene Eltern und Erziehungsberechtigte werden schriftlich über die weiteren organisatorischen Schritte zum Schuljahr 2027/2028 informiert. Es werden Gespräche, eine Informationsveranstaltung und ein Besuch der Grundschule Zerf angeboten.

Für die Ortsgemeinde Greimerath bedeutet dies nun vor allem, den Blick nach vorne richten. Unser gemeinsames Ziel bleibt, für unsere Kinder die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen und zugleich die vorhandenen Ressourcen der Gemeinde verantwortungsvoll für die Zukunft einzusetzen.

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, die weiteren Schritte sachlich und respektvoll zu begleiten und den Fokus auf das zu richten, was als Gemeinde verbindet: das Wohl unserer Kinder und die nachhaltige Entwicklung unseres Ortes.

Für die Ortsgemeinde Greimerath

i.V. Hans-Dieter Schramm

1. Orstbeigeordneter

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